— 379 — Nummer des                                                                                                                                                    Zollansatz für schweizerischen allgemeinen                   Benennung der Gegenstände                                                     100 kg Tarifes                                                                                                                                             Franken 523  — — Treibriemen ...                                                  20.— 524  — — Teppiche, Läufer, Türvorlagen, usw.          20.— 526  Gummierte Stoffe für Wagendecken, usw. (Doppelstoffe)                 30.— 527 Elastische Gewebe aller Art aus Kautschuk in Verbindung mit Baum- wolle, Wolle, Seide, usw. ...                                      40.— 528 Kautschuk und Guttapercha, aufgetragen auf Gewebe oder auf andere Stoffe; Unterlagsstoffe, ein- oder beidseitig gestrichen                          30.— 529 Nicht anderweit genannte Kautschuk- und Guttaperchawaren 25.— Anmerkung zu den Nrn. 517 bis 529 des allgemeinen Tarifes. Gegenstände aus Zelluloid, mit Ausnahme der Zelluloid- wäsche, werden wie die entsprechenden Gegenstände aus Kautschuk verzollt. Konfektionswaren. NB. Bei Konfektionswaren aus gemischten Stoffen ist der dem höhern Zollansatze unterliegende Stoff für die Verzollung maß- gebend, sofern derselbe nicht nur einen unwesentlichen Bestandteil bildet, und sofern nicht Spezialbestimmungen entgegenstehen. Das Material und die Beschaffenheit des Textilfutters fällt für die Ver- zollung nicht in Betracht. Zugeschnittene Konfektionswaren werden, soweit nicht besondere Bestimmungen bestehen, den fertigen gleichgestellt. Anmerkung. Bänder, Litzen, Schleifen und anderer, in geringer Ausdehnung angebrachter Ausputz gehören zu den un- wesentlichen Bestandteilen und bleiben ebenfalls ohne Einfluß auf die Tarifierung. Leibwäsche: — aus Baumwolle, Leinen, Ramie, usw.: 530 — Hemden. 90.— 531  — — Hemdenkragen, Hemdeneinsätze, Chemisetten, Manschetten, usw. 50.— — andere Leibwäsche, Wirk- und Strickwaren ausgenommen: 532 — aus Baumwolle, Leinen, Ramie, usw. 90.— 533  — — aus Seide . .. . ... 250.— 534   — — aus Wolle .. . . . 130. —