Nummer des                                                                                                                                                  Zollansatz für schweizerischen               Benennung der Gegenstände                                               100 kg allgemeinen Tarifes                                                                                                               Franken 655 Backsteine, glasiert 1.50 Patten und Fliesen: — einfarbig, glatt oder gerippt: 656  — — roh oder engobiert; Pflastersteine (Klinker) —.50 657 — — gedämpft, geschiefert, geteert: . ... 2.— 658 glasiert. . . . . . . . ... 3.— 659  — mehrfarbig, bemalt, bedruckt, inkrustiert, mit erhabenen oder ver- tieften Verzierungen . .. . . . . . ... 6. — 660  Backsteine, Röhren, Platten, usw.: feuerfest und säurefest —.30 Röhren, roh oder glasiert: 661  — Drainröhren . . . . .. —.50 662  — andere; Röhrenformstücke. . . . . . . .. . .. ....... ........ . . ... 2.50 663 Architektonische Verzierungen; Terrakotten für Architektur und Gärten 2.— 664 Kunstgebilde aus Terrakotta, auch roh, wie Statuen, Tierfiguren, Vasen, Urnen, usw. ..... . . ... 16.— 665  Gasretorten .. ... .. .. 2.50 666 Tiegel, Muffeln, Kapseln .. 2.— 667 Ofenkacheln aller Art .. .. . . . .. .. .. .. . . . . .. . . . . . 10.— 668 Kachelöfen, aufgesetzt; Eisenöfen mit Kachel- oder Fliesenverkleidung 10.— Steinzeug. Platten und Fliesen: 669  — roh (naturfarbig), aus einerlei Masse und von einerlei Farbe 1.25 — einfarbig, glatt oder gerippt, sowie solche aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe: 670 — geschiefert, geschliffen . .. 2.— Anmerkung zu Nr. 670. Unter diese Nummer fallen auch solche ein- und mehrfarbige, nicht glasierte Steinzeugplatten, deren Oberfläche durch beim Formen vorgenommene Einkerbungen in mosaik- artige Felder zerlegt ist (sogenannte römisch- imitierte Platten).