— 407 — Nummer des                                                                                                                                              Zollansatz für schweizerischen Benennung der Gegenstände                                                            100 kg allgemeinen Tarifes                                                                                                                    Franken Wichse aller Art; Lederappretur, Lederschwärze, Lederöle; Putzpomaden, Putzseifen; ferner ähnliche, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannte fette Körper mit Zusatz von Terpentin u. dgl.: 1143  in Gefäßen aller Art von 5 kg Gewicht und darüber 7.— 1143b — in Gefäßen aller Art von weniger als 5 kg Gewicht. 15.— Quincaillerie- und Galanteriewaren aller Art, im allgemeinen Tarif nicht anderweit genannt: 1144  — aus Achat, Alabaster, Meerschaum, Bergkristall, Bernstein, Elfenbein, Jett, Lava, Schildpatt, Perlmutter, echt und imitiert; ferner alle mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen u. dgl. ausgestatteten Kurzwaren 120.— 1145 andere aller Art; Merceriewaren, im allgemeinen Tarif nicht ander- weit genannt 30.— Anmerkungen zu Nr. 1145. 1. Kämme und Knöpfe aller Art werden als Merceriewaren der Nr. 1145 verzollt, auch wenn sie aus Schildpatt oder Perlmutter, echt oder imitiert, bestehen. 2. Gewebte Dochte unterliegen dem Zoll dieser Nummer. 1146 Falsche Bijouterie, d. h. Schmuckgegenstände aller Art, welche nicht aus Edelmetall, echten Edelsteinen, Perlen oder Korallen bestehen. 50.— Lampen und fertige Bestandteile von solchen: — elektrische: 1141  — — Bogenlampen . . . ... 6. — — — Glühlampen: 1148  — — — ohne Fassung .... . . . . . . . .. 80.— 1149 — — — mit Fassung . . . . . . .. 50.— 1150  — Glühstrümpfe, ausgeglüht . . . . . . . .. 100.— 1151 — andere Lampen aller Art, fertige, sowie fertige Bestandteile von solchen, mit Ausnahme der Glaszylinder, Glasschirme, Glaskugeln und Glasfüße, sofern nicht montiert, d. h. nicht mit Messingteilen u. dgl. versehen .. . . .. 25.— Reiseartikel (Koffer, Taschen, Riemzeug, usw.) aller Art: 1152 — aus Leder . .. . . . . . .. 65.— 1153  — andere . . . .. 50. — Reichs- Gesetzbl. 1905. 66