— 452 — Nummer des allgemeinen deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs.                                                                                    Mark. 152 Seidengehäuse (Seidenkokons) . . . . ... — frei aus 153 Felle und Häute zur Lederbereitung, roh (grün, gesalzen, gekalkt, getrocknet), auch enthaart (Blößen) . . . . ... — frei aus 156 Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen, roh . . . . — frei aus 159 Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß geklopft ... ............. .. .. . ... — frei bearbeitet (gewaschen oder gebleicht) — frei aus 160   Sonstige anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannte rohe tierische Stoffe, z. B. Eier, andere als von Feder- vieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet, Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Black- fischbein), Fischschuppen, Ameiseneier, Seidenwurmschnüre, Rindergalle, Ambra, Bibergeil, Bisam (Moschus), Zibet, spanische Fliegen, Maiwürmer ... — frei 163 Reis, poliert 100 kg 4 (aus 166/7)  Fette Öle: aus 166 in Fässern: Baumöl (Olivenöl), rein — frei Lavat- und Sulfuröl .......... . . ..... . ... — frei Rizinusöl ............... ... ....... . . . .. 100 kg 2 aus 167 in anderen Behältnissen: Baumöl (Olivenöl), rein "   10 Rizinusöl in Blechgefäßen, bei einem Gewichte des Blechgefäßes nebst Inhalt von mindestens 15 Kilogramm ....... .. ... ......... ... " 2