Nummer des allgemeinen deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs. Mark 219 Nahrungs und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen: Tomatenkonserven; Oliven, auch in Essig, Öl oder Salzwasser eingelegt 100 kg 30 andere, soweit sie nicht an sich unter höhere Zollsätze fallen . .. " 60 aus 224 Ocker, Bolus, Sieneser und Veroneser Erde, roh; Graphit, roh (in Stücken), gemahlen oder geschlemmt .. .. . . ... — frei aus 225 Bimsstein und Tripel, roh, gemahlen oder geschlemmt: in anderer Verpackung (das heißt nicht in Büchsen, Gläsern, Krügen oder ähnlichen für den Kleinverkauf bestimmten Aufmachungen), auch zu Ziegeln geformt — frei aus 227 Kalk, kohlensaurer; Kalk, gebrannter, gelöscht; Kalk, natür- licher phosphorsaurer — frei aus 229 Tuff, Muzzolan und Puzzolanerde, auch gemahlen oder gestampft — frei aus 231 Talk, roh, auch gemahlen — frei aus 233 roher Tafelschiefer 100 kg 1 234 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava, poröse und dichte, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten; auch gemahlene Steine, im allgemeinen Tarife nicht genannt ... — frei aus 236 Sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlemmt, gemahlen oder gereinigt — frei