— 462 — Nummer des allgemeinen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz deutschen Zolltarifs.                                                                           Mark 368 Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen 100 kg 10 aus 373  Käsestoff (Casein) " 8 384 Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen gemischt. — frei Sonstige Gerbstoffauszüge (Gerbstoffextrakte), anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt: flüssig . .. 100 kg 4 fest .................................."   8 aus 385 Süßholzsaft: mit Zucker, Honig, Anisöl, Salmiak oder sonstigen Ge- schmackszutaten oder Heilmitteln versetzt, oder in Auf- machungen für den Kleinverkauf .. .. ........... " 60 anderer, roh oder gereinigt, auch in einfach in Kisten verpackten Stangen .... ... . . . ...... .. .. . . ... — frei Rohseide: aus 391 ungefärbt: ungezwirnt oder einmal gezwirnt . ... — frei (aus 396/7) Florettseide (Abfallseide): 396 ungekämmt .. — frei aus 397 gekämmt: ungefärbt ... ... . .. — frei Anmerkung zu Nr. 396 und 397. Abfälle von gefärbter Seide sind zollfrei. aus 398 Florettseidengespinste, ein- oder mehrfach, auch gezwirnt: ungefärbt . . . . . .. .. . . . . .. — frei 404 Samt und Plüsch, samt- und plüschartige Gewebe (auf- geschnitten oder nicht aufgeschnitten): ganz aus Seide .. ... 100 kg 800 teilweise aus Seide .. " 450