Nummer des allgemeinen 2 deutschen        Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs.                                                                                          Mark 587 Holzspangeflechte: ungefärbt                                                                                        100 kg 1 gefärbt....................................                                                              "    2 aus 588   Geflechte aus Stroh: ungebleicht, ungefärbt . . . . . .. — frei gebleicht, gefärbt                                        100 kg 8 (590/1) Korbflechterwaren und andere Flechtwaren: 590 grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt: aus ungeschälten oder geschälten Ruten, aus Rohr, Peddig oder Holzspan. ... .. ..... .. ... ... " 3 aus anderen Flechtstoffen " 3 591 andere als grobe, insbesondere alle lackierten, polierten, bronzierten, vergoldeten, versilberten " 24 aus 596 Besen, grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, un- poliertem Holze, Rohr oder Eisen: aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen; Dreidel (Dweidel) und ähnliche Gegenstände für Reinigungszwecke . . ... " 3 Bürsten, grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, un- poliertem Holze, Rohr oder Eisen: aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen " 4 aus 597 Besen und Bürsten: grobe in Verbindung mit lackiertem, poliertem Holze, Rohr oder Eisen " 24 aus 607 Bearbeitete (abgeriebene) geschliffene, durchbohrte) rote Korallen: ungefaßt . . . . .. » 30 ungefaßt, zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden oder Schnüre gereiht .... . . ... " 60