— 620 — Nummer des                                                                                                                   Eingangszoll des zur Zeit des Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände giltigen belgischen                                                                                                     Maßstab Betrag Zolltarifs Noch: aus 33 Maschinen, mechanische Vorrichtungen und Werkzeuge, andere, mit Ausnahme der Lokomotiven mit oder ohne Tender; der Lokomobilen; der Dampfturbinen; der Maschinen, Motoren oder sonstigen elektrischen und elektromagnetischen Vorrichtungen (einschließlich der Telegraphen- und Telephonapparate); der Mol- kerei- Maschinen und -Apparate, sowie der Kratzen- beschläge: aus Aluminium 100 kg 40 aus Gußeisen 100 kg 2 aus Schmiedeeisen oder Stahl 100 kg 4 aus Holz Wert 10 Prozent aus Kupfer oder jedem anderen Stoff.. 100 kg 12 Anmerkungen. 1. Bei der Einfuhr von Maschinen und mechanischen Vor- richtungen in zerlegtem Zustande hat die Verzollung nach dem im Gewicht vorherrschenden Material des zusammen- gesetzten Gegenstandes zu erfolgen, wenn die nachstehenden Vorschriften beobachtet werden. Die Teile der Maschinen und mechanischen Vor- richtungen können gleichzeitig oder nach und nach in ver- schiedenen Sendungen eingehen. Alle Teilsendungen sind innerhalb einer bestimmten Frist, die von dem Einbringer bei Vorführung der ersten Sendung anzugeben ist und zwei Monate nicht über- steigen darf, bei der gleichen Zollstelle zur Zollabfertigung zu stellen. Bei der Einfuhr einer Maschine oder mechanischen Vorrichtung in zerlegtem Zustande oder einzelner Teile einer solchen hat der Einbringer gleichzeitig mit der Zoll- erklärung Pläne und Zeichnungen des vollständigen Gegenstandes sowie eine Liste der Hauptbestandteile nach Beschaffenheit, Nummer und Einzelgewicht und die un- gefähre Angabe des Gesamtgewichts der kleinen Neben- bestandteile vorzulegen. Wenn nach der Abfertigung von einzelnen Teilen die anderen Teile nicht innerhalb der festgesetzten Frist zur