— 632 — Nummer des zur Zeit des Vertrags- abschlusses giltigen belgischen Zolltarifs                                            Benennung der Gegenstände                                                                                                                               Eingangszoll                                                                                                                          Maßstab Betrag                                                                                                                                         Fr. Noch: aus 54 Beschläge, Verzierungen oder Verschlußteile aus Metall, andere als aus Gold oder Silber, für Albums, Täschchen, Schmuckkästen, Notizbücher, Bucheinbände, Zigarrentaschen, Visitenkartentaschen, Geldbörsen usw. Asbest in Form von Pappe, Filz, Scheiben und Platten, sowie geflochtene Seile und Gewebe aus Asbest, auch in Verbindung mit Kautschuk, Baumwolle oder Aus- rüstungen aus Metall (Maschinenpackungen). Spulen aller Art zum Aufwinden von Nähgarn für den Einzelverkauf. Schnallen aus Kupfer, Chrysochalk und verzinntem oder lackiertem Eisen, sowie Doppelknöpfe und andere kleine Zubehörteile aus verzinntem oder lackiertem Eisen zur Anfertigung von Tornistern, Tornisterriemen, Gürteln usw. für militärische Ausrüstung. Knöpfe aus Papiermaché für die Schuhmacherei. Druckknöpfe für Verfertigung von Handschuhen, Geld- börsen usw. Gestelle aus Eisen= oder Messingdraht für Hüte, Mützen usw. Dachpappe und Asphaltfilz. Zellhorn in Platten oder Stäben. Kettchen, Herzchen und Kreuze aus Stahl, Kupfer, Neusilber, Holz oder Perlmutter sowie Perlen aus Stahl, Perlmutter oder Glas (einschließlich der Glas- flüsse) für Rosenkränze, Halsketten oder andere Schmuckgegenstände.