Nummer des zur Zeit des                                                                Eingangszoll Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände giltigen belgischen                                                                         Maßstab Betrag Zolltarifs                                                                                                                         Fr. aus 57  Zeresin........................................ frei aus 62 Farbstoffe und Farben (a), mit Ausnahme der Wichse, der Ölfirnisse und des Ultramarins frei (a) Einschließlich der chemisch hergestellten künstlichen Farbstoffe, insbesondere des künstlichen Indigos. aus 644 Gewebe aus Baumwolle, mit Seide gemischt, Baumwolle dem Gewicht nach vorherrschend, mit Ausnahme der Decken, welche nach dem Weben eine andere Bearbeitung als durch einfaches Säumen erfahren haben . . 100 kg 400 oder, nach Wahl des Einbringers, Wert 15 Prozent Baumwollengewebe: alle anderen Gewebe, mit Ausnahme der Decken, welche nach dem Weben eine andere Be- arbeitung als durch einfaches Säumen erfahren haben Wert 15 Prozent Wollengewebe im Gewicht von weniger als 200 g auf 1 qm Wert 15 Prozent Wollengewebe: alle anderen Gewebe, mit Ausnahme der Decken, welche nach dem Weben eine andere Bearbeitung als durch einfaches Säumen erfahren haben . .. Wert 10 Prozent Leinengewebe: alle anderen Gewebe, einschließlich der ab- gepaßten und einfach gesäumten Taschentücher Wert 10 Prozent Sammet und Plüsch aus Seide, gemischt mit anderen Spinn- stoffen, Seide dem Gewicht nach vorherrschend, aber nicht über 75 Prozent hinausgehend ... 100 kg 700 oder, nach Wahl des Einbringers, Wert 15 Prozent Linoleum Wert 15 Prozent Anmerkung. Die gemischten Gewebe aller Art entrichten den Zoll für Gewebe je nach der Gattung gemäß dem im Gewicht vorherrschenden Stoff. Als gemischte werden nur diejenigen Ge- webe angesehen, welche neben dem Hauptstoff mehr als 5 Prozent anderer Spinnstoffe enthalten.