Nummer des zur Zeit des                                                                                                Eingangszoll Vertragsabschlusses Benennung der Gegenstände giltigen belgischen                                                                                          Maßstab Betrag Zolltarifs                                                                                                                                               Fr. aus 65 Sämereien, andere als Ölsämereien; Holzstoff .. .. .. . . . . frei aus 66  Flaschen, Fläschchen, große Flaschen, Kolben oder Transport- flaschen: · aus weißem oder halbweißem Glas............. 100 kg 2 andere .. 100 kg 1,50 Große Flaschen, Kolben oder Transportflaschen, umflochten oder in Körben aus Weiden oder ähnlichen Stoffen 100 kg 4 Glaswaren, gemeine: andere Gegenstände als Flaschen, Fläschchen, große Flaschen, Kolben oder Transportflaschen 100 g  1    oder, nach Wahl des Einbringers        Wert 10 Prozent Glaswaren, andere, mit Ausnahme des Spiegel- und Fenster- glases, der Glasfliesen, der Pflasterplakten und des Dachglases    Wert   10 Prozent aus 67  Gänseleberpasteten                                                             100 kg     60 69.  Wein. Anmerkungen. 1. Auf die deutschen Weißweine sollen alle Erleichterungen in der Zoll- und Steuerbehandlung Anwendung finden, die etwa anderen ausländischen Weinsorten, insbesondere den fremden Rotweinen jeglichen Ursprungs, eingeräumt werden sollten. 2. Die Zoll- und Steuerbelastung des stillen Weißweines in Flaschen soll die Zoll- und Steuerbelastung des Weines in Fässern nicht um mehr als 10 Franken für 1 Hekto- liter übersteigen. aus 70  Fahrräder und Fahrradteile                                         Wert    12 Prozent ,