— 773 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 48. Inhalt: Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. S. 773. (Nr. 3178.) Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 20. Dezem- ber 1905. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, für die Zeit nach dem 31. Dezember 1905, was folgt: Der Bundesrat wird ermächtigt, den Angehörigen und den Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland sowie den An- gehörigen und den Erzeugnissen britischer Kolonien und auswärtiger Besitzungen bis zum 31. Dezember 1907 diejenigen Vorteile einzuräumen, die seitens des Reichs den Angehörigen oder den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes ge- währt werden. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1906 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 20. Dezember 1905. (L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky. — Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten. Reichs- Gesetzbl. 1905. 130 Ausgegeben zu Berlin den 21. Dezember 1905.