— 798 — (Nr. 3184.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 22. Dezember 1905. Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche, vom 20. Dezember 1905 (eichs-Gesetzbl. S. 773) hat der Bundesrat beschlossen, die Geltungsdauer der in der Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 205) enthaltenen Bestimmungen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1905 bis auf weiteres zu verlängern. Berlin, den 22. Dezember 1905. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten.