D Chronologische Ubersicht des Jahrgangs 1906. 
Datum Ausgegeben Nr. Nr. 
des 
des Gesetzes zu Inhal t. des Cesetzes Setten. 
usw. Berlin. Stückes. usw. 
1906. 1906. 
6. Jan. 12. Janr. Bekanntmachung , betreffend Befestigungs- 1. 3186. 87. 
anlagen und Festsetzung von Rayons für die 
untere Weser. 
18. — 16. Febr. Verordnung, betreffend die anderweitige Regelung 5. 3195. 138. 
der Verwaltung und der Rechtsverhält- 
nisse im Schutzgebiete der Marschall-, 
Brown- und Providence-Inseln. 
5. Febr. 12. — Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichs- 3. 3189. 103. 
haushalts, des Landeshaushalts von 
Elsaß--CLothringen und des Haushalts 
der Schutzgebiete. 
5. — 14. — Verordnung, betreffend Ergänzung und Abän- 4. 3192.15-1 
derung der Verordnung zur Verhütung des 
Zusammenstoßens der Schiffe auf See 
vom 9. Mai 1897. 
7. — 12. — Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend 3. 3190.104-107. 
die Statistik des Warenverkehrs des 
deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. 
7. — 12. — Bekanntmachung der Fassung des Gesetzes, 3. 3191. 108. 114. 
betreffend die Statistik des Warenverkehrs « 
mit dem Auslande. 
8. — 16. — Bekanntmachung, betreffend Änderung der An- 5. 3196. 139. 
lage B zur Eisenbahn--Verkehrsordnung. 
10. — 14. — Bekanntmachung, betreffend die Seestraßen- 4. 3193.120-135. 
ordnung vom 5. Februar 1906. 
12. — 16. — Gesetz, betreffend die Wertbestimmung der 5. 3194.137-138. 
Einfuhrscheine im Zollverkehre. 
16. — 20. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des 6. 3197. 141. 
Militärtarifs für Eisenbahnen und An- 
derung der Anlagen V und VI der Militär- 
Transport-- Ordnung für Eisenbahnen. 
18. — 23. — Gesetz, betreffend die Abänderung mehrerer 8. 3200.17-·318. 
Reichstagswahlkreise. 
20. — 23. — Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichs- 8. 3201. 318. 
banknoten zu 50 und 20 Mark. 
20. — 2. März. Verordnung, betreffend die Verrichtungen der. 3206.359-360. 
  
  
Standesbeamten in bezug auf solche Mili- 
tärpersonen der Kaiserlichen Marine, 
welche ihr Standquartier nicht innerhalb des 
Deutschen Reiches haben oder dasselbe nach ein- 
getretener Mobilmachung verlassen haben, sowie 
in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich 
auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen 
Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden.