D Chronologische Ubersicht des Jahrgangs 1906. Datum Ausgegeben Nr. Nr. des des Gesetzes zu Inhal t. des Cesetzes Setten. usw. Berlin. Stückes. usw. 1906. 1906. 6. Jan. 12. Janr. Bekanntmachung , betreffend Befestigungs- 1. 3186. 87. anlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser. 18. — 16. Febr. Verordnung, betreffend die anderweitige Regelung 5. 3195. 138. der Verwaltung und der Rechtsverhält- nisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln. 5. Febr. 12. — Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichs- 3. 3189. 103. haushalts, des Landeshaushalts von Elsaß--CLothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. 5. — 14. — Verordnung, betreffend Ergänzung und Abän- 4. 3192.15-1 derung der Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 9. Mai 1897. 7. — 12. — Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend 3. 3190.104-107. die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. 7. — 12. — Bekanntmachung der Fassung des Gesetzes, 3. 3191. 108. 114. betreffend die Statistik des Warenverkehrs « mit dem Auslande. 8. — 16. — Bekanntmachung, betreffend Änderung der An- 5. 3196. 139. lage B zur Eisenbahn--Verkehrsordnung. 10. — 14. — Bekanntmachung, betreffend die Seestraßen- 4. 3193.120-135. ordnung vom 5. Februar 1906. 12. — 16. — Gesetz, betreffend die Wertbestimmung der 5. 3194.137-138. Einfuhrscheine im Zollverkehre. 16. — 20. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des 6. 3197. 141. Militärtarifs für Eisenbahnen und An- derung der Anlagen V und VI der Militär- Transport-- Ordnung für Eisenbahnen. 18. — 23. — Gesetz, betreffend die Abänderung mehrerer 8. 3200.17-·318. Reichstagswahlkreise. 20. — 23. — Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichs- 8. 3201. 318. banknoten zu 50 und 20 Mark. 20. — 2. März. Verordnung, betreffend die Verrichtungen der. 3206.359-360. Standesbeamten in bezug auf solche Mili- tärpersonen der Kaiserlichen Marine, welche ihr Standquartier nicht innerhalb des Deutschen Reiches haben oder dasselbe nach ein- getretener Mobilmachung verlassen haben, sowie in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden.