Nummer des d Zollsatz Bezeichnung der Waren fuͤr 100 kg Tarifs in Mark für 100 ka Lebendgewicht 104 Schafe.......................................... 10 für 100 kg Lebendgewicht 106% Schweine . . . . .. 107 Federvieh: Gänse . . . .... . . .. . . . .. frei für 100 kg Hühner aller Art und sonstiges Federvieh ...... .. .. . 4 aus 108 Fleisch, ausschließlich des Schweinespecks, und genießbare Ein- geweide von Vieh (ausgenommen Federvieh): frisch, auch gefroren . .. . . . .. 35 einfach zubereittee: . . . . .. 35 Anmerkungen. 1. Nicht lebendes Vieh, zum Genusse verwendbar, unterliegt der Verzollung als frisches Fleisch von Vieh. 2. Frisches und einfach zubereitetes knochenfreies Fleisch (auch Zungen, jedoch nicht genießbare Eingeweide) sowie gepökelte oder ge. räucherte Schweineschinken (Vorder- und Hinterschinken) unterliegen einem Zollzuschlage von 15 % . aus 110 Federvieh: # geschlachtet, auch zerlegt, nicht zubereitet . . . ... .. . . ... 15 gespickt oder sonst einfach zubereitt . . ... 20 aus 111 Haarwild: nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet ... 20 gespickt oder sonst einfach zubereitt . . . . . .. 35 126 Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen und Gänsen, Rindsmark, Oleomargarin und andere schmalz- t——————2) 10