— SI Nummer Zollsatz Bezeichnung der Waren für 100 kg Tarife in Mark 127 Schweine- und Gänfsefett, roh (uneingeschmolzen, unausgepreßt), mit Ausnahme des Schweinespecks und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner Grieben zum Genuß 5 aus 128 Flomen (Fliesen, Liesen 7 136 Eier von Federvieh und Federwild, roh oder nur in der Schale gekocht, auch gefärbt, bemalt oder in anderer Weise verziert 2 137 Eigelb, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Halt- barkeit erhöhenden Zusätzen) Eigelb, getrocknet, auch gepulvert; eingeschlagene Eier ohne Schale (Eigelb und Eiweiß ver- mischt 2 Anmerkung. Eigelb zu gewerblichen Zwecken wird, amtlich un- genießbar gemacht (denaturiert) oder unter Überwachung der Verwendung, zollfrei abgelassen. 1 138 Eiweiß, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Halt- barkeit erhöhenden Zusäckcen: frei 146 Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), auch ge- sotten frei 147 Bettfedern, auch gereinigt oder zugerichtet (geschlissen usw.) frei aus 151/¼ Borsten frei 152 Seidengehäuse (Seidenkokonese= .. ..... frei aus 153 Schaffelle und andere Felle und Häute zur Lederbereitung, roh (grün, gesalzen, gekalkt, getrocknet), auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet.. frei 154 Hasen= und Kaninchenfelle, roh . . . . . ... frei