Nummer des bulgarischen allgemeinen Tarifs — — — — —SF Bezeichnung der Waren Einheit Zollsatz in Franken aus 285 286 289 Kragen, Manschetten, Vorhemden aus Papier, auch wenn dieses auf einer oder auf beiden Seiten mit weißem, farbi— gem oder bedrucktem Baumwollstoff überzogen ist, ohne wirkliche Nähte, zusammen mit den Schachteln oder Kartons, in denen sie sich befinden, verwogen .. . ... . . .. .. . ... Anmerkung zu Nr. 285. Bei der Verzollung von Kragen, Manschetten und Vorhemden der vorgenannten Arten ist eine durch Pressung hervorgebrachte Nachahmung von Nähten nicht als wirkliche Naht anzusehen. Waren aus Papiermaché, Teerpappe, Steinpappe und aus jeder anderen Art von Pappe, auch gefirnißt, lackiert, geglänzt oder auch in Verbindung mit Holz, Glas, Lein— wand, Leder, unedlen Metallen (auch vergoldeten oder ver— silberten) sowie mit Papier aller Art, auch bedrucktem, vergoldetem oder versilbertem: Albums, Gegenstände aus Hartpapier, auch in Ver- bindung mit gewöhnlichen Stoffen, jedoch weder ver- goldet noch versilbert, kleine Schachteln für Apotheker, Gewehrpfropfen, Briefordner nach dem System Sön- necken die übrigen unter diese Nummer fallenden Waren Lesebücher und alle Arten von Veröffentlichungen in fremden Sprachen sowie gedruckte oder lithographierte Musikalien: a) nur broschiert oder nichtt . . . . .. b) kartoniert oder gebunden Anmerkung zu Nr. 289. Nach dieser Nummer werden Kataloge und Preislisten von Handelshäusern, mit oder ohne Ab- bildungen, sowie Kinderbilderbücher, auch mit Text in bulgarischer Sprache, verzollt. 100 kg 100 kg 65 100 frei 10