Nummer Zollsatz 6 bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in allgemeinen Tarifs Franken aus 313 Luftschläuche und Laufmäntel für Fahrräder und für Auto- mobile . . . .. 100 kg 50 aus 318 Gewebe und Wirkstoffe (einschließlich der Foulards) aus Seide, die mit anderen Spinnstoffen aller Art, mit Ausnahme von Gold- und Silberfäden) vergoldeten oder versilberten Metallfäden gemischt ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 1 kg 7,50 aus 319 Samt und Plüsch aus gemischter Seide * 7 aus 320 Decken, Vorhänge und Teppiche, auch gesäumt: b) aus Seide, gemischt mit anderen Spinnstoffen. 9 aus 321 Schals, Taschentücher, Kopftücher, Halstücher und andere ähn- liche Waren aus gemischter Seide: a) gesäumt oder nicht . ... " 11 aus 325 Bänder aller Art aus Seide, gemischt mit anderen Spinn- stoffen ....................................... v 8 Anmerkung zu Nr. 318, 319, 320, 321 und 325. Die Eingangszölle, welche für die unter diese Nummern fallenden Waren aus gemischter Seide vereinbart sind, gelten nur für solche Seiden- waren) welche eine Beimischung an anderen Spinnstoffen von min- destens 25 % ihres Gesamtgewichts enthalten. aus 330 Garn aus reiner oder mit pflanzlichen Spinnstoffen gemischter Wolle, einfach oder mehrdrähtig bis Nr. 40;: b) gefärbt . .. 100 kg 110 338 Gewebe und Wirkstoffe aus Wolle und anderen Tierhaaren, auch gemischt mit Baumwolle und anderen Spinnstoffen: a) im Gewichte von mehr als 500 g auf 1 cm.. i 450 im Gewichte von mehr als 250 bis zu 500 g auf m » 275 b) im Gewichte von 250 g und weniger auf 1 qm - 250 339 Samt und Plüsch aller Art aus reiner oder mit anderen Stoffen, außer Seide und Metallfäden, gemischter Wolle 1 230