Nummer Zollsatz bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in allgemeinen Tarifs Franken 458 Eisenzeug, anderweit nicht genannt .. . ... 100 kg 7,50 460 Nägel aus Eisen oder Stahl: a) Bolzen und Stifte zum Vernieten (Niete) ..... . 8 schwarze Nägel und Hufnägel. ........ . .. ... » 10 b) Drahtstifte in jeder Grßße » 6 464 Röhren und Rohrleitungen aus Schmiedeeisen sowie deren Verbindungsstücke, auch geteert : 8 466. Gegenstände aus Schwarzblech, weder poliert, noch emailliert, noch verzinnt, auch in Verbindung mit Gußeisen 5 20 471 Gegenstände aus Schmiedeeisen oder Stahl, roh) nur gefeilt oder mit Asphaltlack überzogen) weder verziert, noch poliert, emailliert oder angestrichen: a) das Stück im Gewicht von 25 kg und darüber 5 9 b) ? » » »3 bis 25 kg ..... r 14 c)——v v v v0,5 bis 3kg.... v 16 d - »weniger als 0,5 kg 22,50 472Gegenstände aus Schmiedeeisen oder Stahl, abgeschliffen, ge- scheuert, verzinnt, verzinkt, emailliert, angestrichen, aber nicht poliert: a) das Stück im Gewicht von 25 kg und darüber 15 b) „ - v 3 bis 25 kg..... 20 c) " „ - - »0,5 bis 3 kg . . . . » 30 d) - » weniger als 0,5 kg 40 Anmerkung zu Nr. 472. Metallene Schreibfedern, auch ab. geschliffen, werden nach Nr. 476 verzollt. Anmerkung zu Nr. 471 und 472. Oie Verbindung der unter die Nummern 471 und 472 fallenden Waren mit Holz oder Guß- eisen bleibt ohne Einfluß auf die Verzollung.