(Nr. 3186.) Bekanntmachung, betreffend Befestigungsanlagen und Festsetzung von Rayons für die untere Weser. Vom 6. Januar 1906. Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die untere Weser Befestigungs- anlagen und hiermit im Zusammenhange die Festsetzung von Rayons in Aussicht genommen sind. Berlin, den 6. Januar 1906. Der Reichskanzler. Fürst von Bülow. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs. Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zurichten.