— 198 — (Nr. 3191.) Bekanntmachung der Fassung des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waren- verkehrs mit dem Auslande. Vom 7. Februar 1906. A#½# Grund der Ermächtigung im Artikel II des Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 104) wird das Gesetz vom 20. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) in der Fassung, die sich nach den Anderungen durch das neue Gesetz und bei Berücksichtigung des ver- änderten Sprachgebrauchs ergibt, nachstehend bekannt gemacht. Berlin, den 7. Februar 1906. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.