— 142 — Berichtigun g. In der Übersetzung des Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien vom 1. Aug S. 1 ff.) muß es im Schlußprotokoll zu Artikel zust 1905 (Reichs-Gesetzbl. 1906 1, auf Seite 80 in der zwölften Zeile von unten, anstatt „75 Franken“ 100 Franken“ heißen. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten.