Reichs-Gesetzblatt. 7. Inhalt: Zusatz vertrag zum Handels= und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich- Ungarn vom 6. Dezember 1891. S. 143. — Erklärung über die Inkraftsetzung dieses Zusatz- vertrags. S. 237. — Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich- Ungarn. S. 287. (Nr. 3198.) Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891. Vom 25. Januar 1905. — Erklärung über die Inkraftsetzung dieses Zusatzvertrages. Vom 28. Februar 1905. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reiches, einerseits, und Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn, andererseits, von dem Wunsche geleitet, den zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn be- stehenden Handels= und Zollvertrag vom 6. Dezember 1891 einer Revision zu unterziehen, haben beschlossen, einen Zusatzvertrag zu diesem Vertrag abzuschließen, und hierfür zu Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhöchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rat, Staats- sekretär des Innern, Arthur Grafen von Posadowsky-Wehner und Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Oswald Freiherrn von Richthofen, Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn: Allerhöchstihren Kämmerer, Wirklichen Geheimen Rat, außer- ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Ladislaus Szögyény- Marich von Magyar-Szögyen und Szolgaegyhsza, welche unter Vorbehalt der beiderseitigen Ratifikation nachstehende Vereinbarungen getroffen haben: Reichs= Gesetzbl. 1906. 23 Ausgegeben zu Berlin den 24. Februar 1906.