Nummer des deutschen allgemeinen arifs — 159 — — — — —— —————— — ——— — —. — — Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 Doppel- zentner Mark aus 48 49 66 68 getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält): Apfel und Birnen einschließlich verwertbarer Abfällel. Aprikosen, Pfirsischen . . . . . . . . .. Pflaumen aller Art: unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens 50 Kilogramm Rohgewicht . ..... .. . . .. in Kisten bei mindestens 10 Kilogramm Rohgewicht in anderer Verpackung . . . ... Kirschen, Weichseln ..... . . .. . .. . ... . . . .. . . . ... . . . . . . .. gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; gegoheen. Paprika (spanischer Pfeffer), frisch (grün) oder getrocknet, auch gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser eingelgtt . . . . .. Lufa, auch gebleicht; irländisches Moos, Seetang und andere Algen (Meeralgen)) Seegras, Pflanzenhaar, auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammengedreht;) Bast) auch gefärbt; Binsen, auch efärbt, gespalten oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Paimblätter, getrocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zierzwecken)) Passava-Fasern und Stengel) Wurzelfasern, abgeschält; Reiswurzeln; Espartogras, sowie alle übrigen Pflanzen- stoffe zur Herstellung von Bürsten, Flechtarbeiten usw.) anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . ... Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar, sowie anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe, roh; Samenkörner, durchbohrt, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht. .. . . . . Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, zum Gewerbegebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit im Reichs. Gesetzbl. 1906. l — S -- frei frei