— 160 . Nummer Zollsatz 6 es deutschen » fürlDoppel- allgemeinen Benennung der Gegenstände zentner Tarifs Mark allgemeinen Tarife nicht genannt, ungeschält oder geschält; Baum- schwümme, roh oder bloß geklopft und vom Holze gereinigt; Weber- karden (Weberdisteln); Wermut (Absinthkraut), auch getrocknet oder gemalen. frei 72 Chinarinde, auch gemahlen oder sonst zerkleinert Feldkümmelkraut; isländisches Moos und andere Flechten (Lichenen), roh, auch gemahlen; Tamarinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Schalen, Sämereien, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzen- teile, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert) Holz zum Heilgebrauch, auch zerkleinert ferner getrocknete und gepulverte Insektenpulverblueen frei (74/6) Bau= und Nutzholz, im allgemeinen Tarife nicht besonders genannt: *4 unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axrt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde: # 0.12 25 hart . .. . . . .. . .. ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EG—* 21008 für 1 Doppel- zentner weich............................................. «. »g(.1fs-s.» 1 Festmeter 0,72 Anmerkung. Unbearbeitetes oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitetes Bau. und Nutzholz für den häus- lichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenz- bezirkes, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Jugtieren gefahren wird, bleibt, unter Uberwachung der Verwendung und mit Beschränkung a? Festmeter in einem Kalenderjahre für jeden Bezugsberechtigten, zollfrei. 75 in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorge- arbeitet oder zerkleinert; auch Frissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne: hart für 1 Doppel- zentner 0,24 oder für 1 Festmeter 1,92