— — —— b inr Zollastz des deutschen » für Doppel-zentner allgemeinen Benennung der Gegenstände Tarifs Mark aus 188 Weinhefe: flüssig, zur Kognakbereitung unter Überwachung der Verwendung 10 trocken oder teigartig . . . . . . . . .. frei 190 Mineralwasser, natürliches und künstliches, einschließlich der Flaschen und Krüge . . . . . . . . . . . . . .. frei Anmerkung. Mineralwasser, natürliches und künstliches, wird auch einschließlich von Flaschen aus gefärbtem Glas zollfrei zugelassen, wenn diese Umschließungen wegen der besonderen Beschaffenheit des Wassers handelsüblich sind. Mineralwasser in Umschließungen mit Druckvorrichtungen aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle oder mit mechanischen Verschlußvorrichtungen wird nach Beschaffenheit dieser Umschließungen verzollt. 191 Anderes natürliches Wasser, auch destilliert; Eis, rohes, natürliches und künstliches. "frei 192 Kleie, auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von Reis), ausschließlich als Viehfutter verwendbar frei 193 Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Öle, auch gemahlen oder in der Form von Kuchen (Ölkuchen)j auch Mandelkleie frei 194 Rückstände von der Stärkeerzeugung, ausschließlich als Viehfutter ver- wendbar, Branntweinspülich(Schlempe), auch getrocknet; Melasseschlempe frei aus 195 Ausgelaugte Schnitzel von Zuckerrüben, auch gepreßt: frisch ... . ... frei 196 Weintreber .. . . .. 1 Anmerkung. Weintreber zur Bereitung von Kognak und anderem Branntwein werden unter Überwachung der Verwendung zollfrei abgelassen. 197 .Andere Treber, auch getrocknet) Malzkeinme . . . . . . . . frei 198 Gewöhnliches Backwerk (ohne Zusatz von Eiern, Fett, Gewürzen, Zucker oder dergleichhen . . . .. 10,20 199 Anderes Backwerk einschließlich der Kakes und des Zwiebacks; auch Oblaten aus Mehl, Gries oder Kleber, mit Zusatz von Zucker oder Gewürz 60 205 Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zu- bereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt) 20 213 Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen, nicht äther= oder weingeisthaltig, mit Zucker oder Sirup versetzt oder mit Zusatz von Zucker oder Sirup eingekocht, einschließ- lich des Schachtelmuses (der Marmelade) und der pflanzlichen Gallerten (Gelees); Himbeeressig .... .. . . . .. . . . . . . . . . . .. . ... 60