Nummer des deutschen allgemeinen Tarifs — 170 — Benennung der Gegenstände Zollatz für 1 Doppel- zentner Mark 228 229 230 233 234 236 Gips (schwefelsaurer Kalk), auch gebrannt, gemahlen, geschlemmt; Superphosphatgips . . . . . . . . .. Wasserbindende (hydraulische) Zuschläge, z. B. Tuff, Traß, Puzzolan und Puzzolanerde, Santorin (Santorinerde), auch gemahlen oder gestamft . . . .. . . . . ... Portlandzement, Romanzement, Puzzolanzement, Magnesiazement, Schlackenzement und dergleichen, mit oder ohne Zusatz von Färbe— mitteln oder anderen Stoffen, ungemahlen (Zementklinker, Zement- griese usw.), gemahlen, gestampft) auch gemahlener Kalk Schiefer: rohe Schieferblöcke . . . . . . .. rohe Schieferplatten, roher Tafelschiefenr . ... Dachschiefer . . . . .. Anmerkungen. 1. Schieferplatten von mehr als 20 Zentimeter Stärke sind als Schiefer- blöcke zu behandeln. 2. Als Tafelschiefer sind Schieferplatten von höchstens 5 Millimeter Stärke, rein blauer oder blaugrauer Farbe und rechteckiger Form zu behandeln, jedoch mit Ausnahme solcher, welche durch ein mindestens 2 Zentimeter vom Rande entfernt durchgeschlagenes Loch als Dachbelagplatten erkenn- bar und deshalb als Dachschiefer zu verzollen sind. Außerdem werden alle Schieferplatten von mehr als 5 und weniger als 10 Millimeter Stärke sowie solche von nicht mehr als 5 Millimeter Stärke, welche die vorstehend bezeichneten Merkmale des Tafelschiefers nicht auf- weisen, insbesondere diejenigen von grünlicher oder rötlicher Färbung oder von Rautenform, als Dachschiefer behandelt. 3. Die vertragsmäßigen Zollsätze für rohen Tafelschiefer und für Dach- schiefer sind auch dann anzuwenden, wenn die Kanten durch bloßes Behauen, Beschneiden oder Sägen bearbeitet sind. Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava, poröse und dichte, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als drei Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht ge- sägten (geschnittenen) Matten; auch gemahlene Steine, im allgemeinen Tarife nicht besonders genannt: . .. Sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlemmt, emahlen oder gereinigt; Kreidemasse (aus Kreide, anderen Erden, Leim und dergleichen) zu Formerarbeien ... frei frei frei frei 1 0,65 frei