—. nummer Zollsatz un Benennung der Getenstände o Tarifs Mars aus 527 Schuhe aus Gespinstwaren mit angenähten Sohlen aus anderen Stoffen: aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide 120 aus Kameelhaargewebten 80 aus anderen Gespinstwaren (mit Ausnahme von Tuchecken, Tuch- leisten, baumwollenen, wollenen oder leinenen Nesteln, Litzen oder dergleichen und von wasserdichten Geweben 65 aus 530 Haarnetze aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon 200 531 Schmuckfedern, zugerichtet (zubereitet: Straußfedern und Reiherfeden 1000 andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile von Bälgen, zum Schmucke von Hüten oder dergleichen zu- gerichtet ... 750 aus 532 Fächer (Handfächer): ganz oder teilweise aus Seide, Spitzen, Stickereien oder anderen Schuueckfedern als Straußfedern;; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen 200 andere (mit Ausnahme solcher ganz oder teilweise aus Strauß- federn), soweit fie nicht an sich oder durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen 200 aus 533, Männerhüte aus Gespinstwaren, ohne Rücksicht auf die Ausstattung: aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art fr 1 Sück mit Springfedern (Klapphüte 1 537 Männerhũte aus Haarfilz (mit Ausnahme der lackierten): unausgerüstet (ungarniert) . ........ . . . . . . . .. 0,40 ausgerüstet (garniert) . . . . . . . . . . .. 0,50 Anumerkung zu Nr. 537 und 538 des allgemeinen Tarifs. Flizhüte, bei welchen sich aus der Form oder der Ausrüstung nicht erkennen läßt, ob sie Männer- oder Frauenhüte sind, werden als Männerhüte nach den Nummern 537 und 538 behandelt. 28“