201 — –– ............... — Nummer Zollsatz des hn Benennung der Gegenstände für gwape andere, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen 150 aus 710 Geschliffene oder polierte Platten oder Stücke aus Jet (Gagat), auch Kännelkohle und Nachahmungen von Jet. . . . ... .. . . . . . . . . .. 200 711 Waren ganz oder teilweise aus Jet, Kännelkohle oder Nachahmungen von Jet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen . . . ... 200 712 Waren ganz oder teilweise aus Bernstein, natürlichem oder künstlichem, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen . . . .. 150 (713/4) Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem Ziegelton, ungebrannt oder gebrannt,) unglasiert: 713 Hohlsteine, Lochsteine und Lochplatten, rauh oder glat 0,15 Formsteine, rauh oder glatt . . .. .. . . ... 0,20 714 andere. rauh (Hintermauerungssteine)) auch Scheuerziegel (Putzstein 0,05 glatt (Verblendsteine . . . . . . .. 0,05 aus 719 Röhren aus Ton, unglasiert oder glasiert: Drainröhren . . . . ... frei 721 Töpfergeschirr aus farbig sich brennendem Ton, durch Freiaufdrehen oder Pressen hergestellt: unglasiert: . .. ** frei glasiert, ein- oder mehrfarbig, auch durch Aufspritzen von Farbe oder in ähnlicher einfacher Weise bemalt . . . . . . .. 1 Anmerkung. Gewöhnliches Znaimer Töpfergeschirr aus farbig oder weißlich sich brennendem Ton, glasiert, ein- oder mehrfarbig, auch durch Aufspritzen von Farbe oder in ähnlicher einfacher Weise bemalt, unterliegt ebenfalls der Verzollung nach Nr. 721 zum Satze von 1 Mark für 1 Doppelzentner, und zwar ohne Unterschied, ob es durch Freiaufdrehen oder durch Pressen oder Gießen in Formen hergestellt ist. Zu dem gewöhnlichen Töpfergeschirr dieser Art werden außer Töpfen, Kannen uud ähnlichen Gefäßen zum Wirtschafts- oder Gewerbegebrauch auch sonstige nicht fein geformte oder bemalte Gegen- stände des gewöhnlichen Hausbedarfs (z. B. Sparbüchsen in Gestalt von Tierköpfen und dergleichen) gerechnet. 30“