204 Nummer Zollsat . deutschen Benennung der Gegenstände für dexper Tarifs Mark 738 bloß mit gepreßten Böden oder durch Schleifen, Pressen usw. gestalteten oder verzierten Stöpseln: gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit weißem undurchsichtigen Glase überfangen 15 anderes .. . . . . . .. 12 739 in anderer Weise gepreßt, geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geätzt oder gemustert: gefärbt oder weiß undurchsichtig, auch mit gefärbtem oder mit weißem undurchsichtigen Glase überfangen 15 andres ... 12 740 bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Ein- brennen von Farben gemustert: sogenanntes Silberglas (gewöhnliches, weiß durchsichtiges unge—- schliffenes Hohlglas , das durch Ausschwenken des ganzen Innen- raums mit Amalgam einen gleichmäßigen, spiegelnden Glanz von silberähnlicher Farbe erhalten, jedoch keinerlei Nachbe- arbeitung der Außenfläche erfahren hat und als Aufsteckkugeln für Gartenpfähle, als Leuchter und dergleichen verwendet wird) 15 anderes hierher gehöriges Hohlglas 20 Anmerkung. Bei Hohlglas aller Art bleibt eine gering- wertige Beflechtung mit Weiden eugeschälten oder geschälten), Baft Binsen, Stroh oder Rohr oder eine Beklebung mit Blattmetall, Zetteln oder dergleichen auf die Verzollung ohne Einfluß; auch wird Hohlglas mit abgeschliffenen Böden, Rändern oder Stöpseln, mit eingeriebenen Stöpseln, mit eingepreßten Gewinden, mit eingeblasener oder eingeätzter Schrift oder Fabrikmarke oder mit eingeätzten Eich- näichen. nicht als geschliffen, gepreßt, abgerieben, geätzt oder gemustert verzollt. (aus 741/2) Spiegel- und Tafelglas, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, weder geschliffen noch poliert, geschnitten, gemustert, gerippt, geschuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, gefeldert (sacettiert) oder belegt: aus 741 nicht gefärbt, nicht undurchsichtig: Spiegelglas, gegossenes und geblasenes . . . . .. 3 für 1 Doppel- zentner Rohgewicht aus 742 Butzenscheiben ... 12