1 Nummer — 205 — Zollsatz des deuts f 1D l. * ** Benennung der Gegenstände fuü zentner rifs Mark für 1 Doppel. zentner Rohgewicht 748 Opaleszentglas ..... . . . . .. . . .. für 1 Doppel. entner 752 Rohes optisches Glas (auch zur Erprobung der Reinheit angeschliffen) " 3 Anmerkung. Unter Nr. 752 fällt auch rohes optisches Glas in Tafeln, die in der einfachen Höhe und der einfachen Breite zusammen nicht mehr als 40 Zentimeter messen, sowie roh vorgepreßtes optisches Glas. 755 Brillengläser und andere Augengläser sowie Stereoskopengläser, auch gefärbt, jedoch ungeschliffen, ungefaßt . . . . . . . 15 756 Brenngläser und Lupen (Vergrößerungsgläser), ungefaßt 15 Brillengläser, geschliffen, und andere geschliffene Augengläser (auch zum unmittelbaren Gebrauche vorgerichtet)) Stereoskopengläser, geschliffen; optisches Glas, geschliffen; alle diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt. 30 758 Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe; alle diese auch gefärbt oder mit Ösen....................................... 12 Anmerkung. Bemalte, vergoldete oder versilberte Glasknöpfe werden nach Nr. 763 verzollt. 759 Glasplättchen; Glasperlen, Glasschmelz und Glasschuppen, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht; Glastropfen (Glastränen, Springgläser)) Glaskörner (Glaskügelchen, massive Glastropfen): weiß, auch gefärbt:: .. .. . . . . . . .. 2 bemalt, vergoldet oder versilbert . . . ... 15 760 Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig oder bleifrei, Glassteine und Glaskorallen, ohne Fassung, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht: roh............................................... 20 bearbeitet (geschliffen usw.) ............. ...... . .. . .. . .. .. 25 761 Glasperlen, Glasflüsse, Glassteine, Glaskorallen und dergleichen auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel aus Glasperlen usw. ................ .. . .. . . . .. 60