— —— S — — — —. —„—, —S — — — â— — — — b Nummer Zollsatz "–zi “ veutschen Benennung der Gegenstände für —m arifs Mark aus 810 Sensen, Sichen .. . . . . . .. 10 Anmerkung. Ganz oder teilweise gefirnißte, lackierte, bronzierte, polierte oder Anlauffarben aufweisende (irisierte) Sensen und Sicheln, ferner solche mit aufpatronierter Schrift, mit durch Schliff hergestellten Zierlinien oder mit durch Hammerschläge hervorgebrachten, auch reihen- förmig oder musterbildend angeordneten Tupfen sind nach Nr. 810 zu verzollen. aus 813 Stemmeisen, Hobeleisen. 20 Maschinenmesser 18 825 Dorahtseile, Stacheldraht, Drahtgeflechte und Drahtgewebe, Draht- bürsten, Drahtkörbe, Stiefeleisen; Schrauben und Niete von nicht mehr als 13 Millimeter Stiftstärke; Haken, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt;) Kisten= und Sarggriffe, Splinte, Krampen, Schnallen (mit Ausnahme der Schmuckschnallen)) Rosettenstifte; Sprungfedern aus Draht) Häftel und Osen) Nägel, anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalll 8 Anmerkung. Unter Nr. 825 fallen Huthaken aus Eisendraht auch dann, wenn sie mit einzelnen unerheblichen Teilen aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle oder mit Holz verbunden sind. aus 8228 Haus= und Küchengeräte aus Blech, mit Schmelz belegt; auch Teile von solchen . . . . . .. 7,50 829 Ketten (mit Ausnahme der Fahrradketten) und Teile von solchen: roh: zur Kettenschleppschiffahht. 3 andenn 6 bearbeitet . .. . ... . . . . .. 15 832 Bau- und Möbelbeschläge, Scharniere, Schiebetürrollen, Türfedern, Türgriffe, Türhänge, Türketten, Türknöpfe, Türriegel, Ventilatoren, Büffettgriffe, Gabelrollen (Vogelrollen), Kofferwinkel, Möbel- und Stuhlrollen, Schiebladengriffe, Schiebladenknöpfe, sämtlich aus schmiedbarem Eisen: roh............................................... 6 bearbeitet . . . . . . .. . . .. . . . .. 12 835 Möbel (nicht gepolstert) und Turngeräte, auch aus nicht schmiedbarem Guß 15 836 Feine Schneidwaren (feine Messer, feine Scheren, blanke Waffen und dergleichen)) Perlen und Schmuckschnallen, soweit sie nicht unter Nr. 887 fallen; Fingerhüte, Korkzieher, Nußknacker, Stahlkugeln,