3½ un ioh » für 100 Kilo- ungarischen Benennung der Gegenstände gramm arifs Kronen 157 Quebrachoholz und andere Gerbhölzer: a) in Blöcken. —. 20 b) zerkleinert (d. i. geschnitten, geraspelt, gemahlen 1.20 aus 162 a) Indigo . ... frei b) Kastanienholzextrakt, Sumachegtrat. 3.60 c) Quebrachoholzextrakt; Gerbstoffextrakte, weder vorstehend noch im allgemeinen Tarif besonders benannte: 1.flüssig......................................... 4. 25 2.fest........................................... 7.50 Anmerkungen. 1. Als flüssige Extrakte werden Extrakte von 28°% Beaume oder weniger behandelt. 2. Synthetischer Indigo, trocken oder in Teigform, ist wie natürlicher zu behandeln; von Indigopräparaten (Indigoauflösung, Indigoertrakt, Indigokarmin, blauer Karmin, Purpurblau) der Nr. 626 unterscheidet sich synthetischer Indigo dadurch, daß letzterer stets ein farbloses, erstere dagegen stets ein blaues Filtrat geben. 163 Farbstoffextrakte, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte: a) flüssig .. .. . . . ... 4.25 b)fest........................................... 7.50 164Teer, mit Ausnahme von Braunkohlen-und Schieferteer......... frei 165 Harz, gemeines; Kolophonium; Pech, im allgemeinen Tarif nicht besonders benanntes frei 166 Steinkohlenteer-, Braunkohlenteer-, Schieferteer-, Petroleum- und Stearinpech . .. —.50 Anmerkung. Nach dem Vertragssatze der Nr. 166 ist auch entwässerter Steinkohlenteer zu behandeln. 167 Binder-, Brauer-, Bürstenbinder- und Seilerpbecch 1.50 169 Asphaltbitumen . . . ... 2.50 170 sphaltkitt; Asphaltmastix; Harzzemente (Holzzement) 3.— 173 a) Terpentin, Terpentinöl rohes Bernstein-, Hirschhorn= und Kautschuk- öl, dann Steinkohlenteeröle der Benzolreihe; Vogelleim 3.50 b) Pechöl (Harzöl 2.40