250 — — — des *58 5 furn ie ungerischen Benennung der Gegenstände gramm arifs Kronen 382 a) Brillengläser, geschliffen . .. 140.— b) Gläser für Taschenuhren und andere optische Gläser, geschliffen 120.— 383 Glasperlen: a) aus weißem oder farbigem Glase, jedoch nicht bemalt, vergoldet oder versilbert 4.80 b) bemalt, vergoldet oder versilbrte: . . . . .. 18. — e) Imitationen echter Perlen . .. 240.— aus 385 Glasknöpfe mit oder ohne Ösen, Glaskorallen, Glaskügelchen, Glas- tropfen, auch aus farbigem Glase: b) bemalt, vergoldet oder versilbert 18.— Anmerkung zu Nr. 385 des allgemeinen Tarifs. Glas- knöpfe auf weder vergoldeten noch versilberten Unterlagen aus unedlen Metallen, bei welchen das Metall auf die Schauseite nicht übergreift, sind nach Nr. 385 zu behandeln; sind diese Unterlagen auf der Schau- seite sichtbar, so sind derlei Knöpfe nach Nr. 388 zu verzollen. aus 388 Glas= und Emailwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte: a) auch in Verbindung mit anderen als den unter b bis d genannten Materialien . . . . .. .. .. .. .... .. .. .. .. . . . . ... ... . ... 28. — Anmerkung. Zu Nr. 388 a gehört auch Christbaumschmuck und Spielzeug, auch in Verbindung mit anderen als den unter b bis d genannten Materialien. aus b) in Verbindung mit Kautschuk, Leder oder mit nicht vernickelten Bestandteilen aus Eisen oder unedlen Metallen: 1. Christbaumschmuck . . . . .. . ... . . . . ... 28. — 2.Spielzeug...................................... 72.——- aus c) in Verbindung mit anderen feinen Materialien: 1. Christbaumschmuck . .. . . ... 28. — 2. Spielzeug . . . .. . . . .. 100.— aus d) in Verbindung mit feinsten Materialien: 1. Christbaumschmuck . . . . . .. 28. — 2. Spielen . . .. 200. — Anmerkung zur Klasse XXXV des allgemeinen Tarifs. Als gefärbtes Glas ist neben dem Filigranglase und dem irisierenden