des — — Zollsatz e reichisch. » für 100 Kilo- L0garscche Benennung der Gegenstände gramm ss Kronen 431 Eisen und Stahl in Stäben, geschmiedet, gewalzt oder gezogen: a) nicht fassoniert . . ... ... 6— b) fassoniert . ... 7. — c) —————————-——WWJ 9.— d) appretiert, nicht unter e gehörig .... 11.— e) vernickelt, mit Kupfer, Kupferlegierungen oder Aluminium plattiert oder poliert:: .... ... 15.— Anmerkungen. 1. Als appretiert (Nr. 431 d) wird alles Stabeisen verstanden, welches eine der in lit. a oder b der allgemeinen Anmerkung zur Klasse XXXVIII des allgemeinen Tarifs genannten Bearbeitungen erfahren hat. 2. Flacheisen mit konvexem Profil an den Schmalseiten des Durch- schnittes (zur Fabrikation von Wagenfedern, Meißelstahl u. dgl.) ist nicht als fassoniertes zu behandeln. aus 432 Blech und Platten: a) roh (Schwarzblech), in der Stärke: 1. #) von 5 Millimeter oder ner 9.— 0) unter 5 Millimeter bis 2 Millimeter 9.50 2. unter 2 Millimeter bis 1 Millimeter 10.— 3. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimetter 11 — 4. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter . 12.— 5. unter 0,4 Millimeter bis 0,25 Millimeter 13.— 6. unter 0,25 Millimeter . .. 14.— Anmerkung. Bandeisen in einer Breite von 100 Millimeter oder darüber und einer Stärke von mindestens 1 Millimeter in Ringen für Kaltwalzwerke auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungs- wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen 7.— b) dressiert oder dekapiert, in der Stärke: J. von 1 Millimeter oder ner . . ... 12.— 2. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimeter 13.— 3. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter 14.— 4. unter 0,4 Millimeter .. 15.50