des gun . » süthogagitw WILL-Mr Benennung der Gegenstände gramm Tarifs Kronen aus 198 Neugolddraht d. i. mit einer Tombackhülle überzogener Kupfer= oder Nickeldraht 60.— 499 Drähte aus unedlen Metallen oder Metallegierungen, vergoldet oder mit Gold plattiert, auch geplättet, jedoch nicht weiter bearbeitet, in der Stärke: a) über 0,5 Millimeter . . .. . . . ... 72. — b) von 0,5 Millimeter oder darunter ... . . . . . . . . . . .. 260. — (Aus 500/523) Waren aus unedlen Metallen: aus 500 Röhren und Walzen, nicht weiter bearbeitet: ch aus anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen als Blei, Zinn, Britanniametall und Zink, auf den laufenden Meter im Gewichte: J. von 1 Kilogramm und mehr . . . . .. . .. . .. ... . . . .. . .. 24.— 2. von weniger als 1 Kilogramm . . . . . . .. . .. . . . . .. . . ... 43. — Anmerkung. Weiter bearbeitete, dann gravierte, dessinierte, fassonierte, vernickelte oder mit anderen unedlen Metallen überzogene, jedoch nicht vergoldete oder versilberte Röhren und Walzen unterliegen zu obigen Zollsätzen einem Zuschlage . .. .. .. . ... ...... .. ... 7.— 505 Blei- und Zinnfolien (Stanniol), blank, gemustert, gefärbt oder lackiert; Flaschenkapseln, Tuben und ähnliche Waren aus Zinn, verzinntem Blei oder Bleilegierugen 40.— 506 Buchdruckerlettern (auch dergleichen Linien, Einfassungen und Orna- mente): a) aus Schriftmetalll .. . .. . ... 25. — b) aus Messing oder anderen unedlen Metallen ... 50.— aus 508a) 1. Metalltücher, gemeine, d. i. von weniger als 20 Kettenfäden auf und D) 2 Zentimttenr. 42.— 2. Metalltücher, feine, d. i. von 20 Kettenfäden und darüber auf 2 Zentimeter: #) von 20 bis einschließlich 40 einfachen Kettenfäden auf 2 Zentimternrnrn: 83— 6) andere . . . . . . . . . . . . .. .. . .. .. . ... . . ... . . .... . . ... 120. — Anmerkung. Nach Nr. 508 des allgemeinen Tarifs sind auch breitgeflochtene Drahtwaren zu behandeln.