Nummer des oͤsterreichisch- ungarischen algemeinen arifs Benennung der Gegenstände — für 100 Kilo. gramm Kronen aus 523 c) 526 a) S aus 527 Neichs-Gesetzbl. b) andere . . . . . . . . . . . . . .. . .. Anmerkung zu Nr. 521 und 522 des allgemeinen Tarifs. In Klasse XXXIX des allgemeinen Tarifs (unedle Metalle und Waren daraus) namentlich angeführte, vergoldete oder versilberte Metallwaren, dann alle darin besonders genannten Gegenstände, die wegen ihrer Verbindung in eine der beiden vorgenannten Nummern fallen würden, jedoch mit Sätzen von mindestens 120.— Kronen, beziehungsweise 240.— Kronen oder mehr tarifiert sind, werden nach ihren speziellen Nummern behandelt. Die Verbindung mit Gespinsten oder Geweben, mit Ausnahme von Seide, Spitzen und Stickereien, bleibt bei Waren aus unedlen Metallen außer Betracht, sofern der Tarif nicht besondere Bestimmungen enthält. Bouillons, Flitter (auch Folienflitter) und Gespinste aus unedlen Me- tallen oder Metallegierungen: vergoldet oder mit Gold plattiert: 1. Gespinste 2. Bouillons, Flitter (auch Folienflitter) Anmerkung. Unter Nr. 523 des allgemeinen Tarifs fallen gefärbte und fassonierte Blätte aus zementiertem, versilbertem oder vergoldetem Draht sowie Schnittplätte aller Art. (aus 526/538) Maschinen, Apparate und Bestandteile der- selben aus Holz, Eisen oder unedlen Metallen, mit Aus- nahme der in die Klassen XILI und XIII des allgemeinen Tarifs gehörigen: Dampfkessel; Destillier-, Kühl= und Kochapparate Zisternen und Tanksz; alle diese fertig gearbeitet, auch mit dazu gehöriger und anmontierter Armatur: aus Eisen: 1. Destillier-, Kühl= und Kochapparate 2. andere . . . . . . . . . . . ... aus Eisen, mit Bestandteilen aus unedlen Metallen aus unedlen Metallen: 1. Zisternen und Tanks . . . . . . . . . .. 2. andere . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . . ... . . .. . . . .. .. . .. Komplette fahrbare Lokomobile für landwirtschaftliche Zwecke 1806. 240. — 400. — 480. — 24.— 20.— 30.— 40.— 32.— 21.— 39