Nummer des österreichi ungarischen ch allgemeinen Turifs — 275 — Benennung der Gegenstände Jolsaz für 100 Kilo- gramm Kronen 539 540 Maschine (beziehungsweise des Apparates) nötigen Nachweise bei- gebracht werden. Liegen solche Nachweise nicht vor, so werden Maschinen= und Apparatenbestandteile (ausgenommen jene von Näh- und Strickmaschinen) folgendermaßen verzollt: Bestandteile aus Holz allein oder mit 75 Prozent oder mehr Holz nach Nr. 536; Bestandteile aus unedlen Metallen allein oder mit mehr als 50 Prozent unedler Metalle nach Nr. 537; alle übrigen Bestandteile, bei einem Stückgewichte: von mehr als 2 0 nach Nr. 528b, von 27 oder darunter nach Nr. 528a. 2. Kratzenbeschläge sind stets nach Nr. 467 separat in Verzollung zu nehmen. 3. Nicht besonders benannte Teile von Maschinen oder Apparaten, welche ihrer Beschaffenheit nach unter Nr. 481 a, beziehungsweise 483a gehören, sind nach diesen Nummern zu verzollen, sofern sie unbearbeitet sind. Zerlegt zur Einfuhr gelangende Maschinen oder Apparate sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen. (aus 539/546) Elektrische Maschinen und Apparate und elektro- technische Bedarfsgegen stände: Dynamomaschinen und Elektromotoren (mit Ausnahme der Automobil- motoren), auch in untrennbarer Verbindung mit mechanischen Vor- richtungen oder Apparaten) Transformatoren (rotierende oder ruhende Umformer); im Stückgewichte: von 25 Kilogramm oder darunter. .. . . .. . . . . . . . . . .. . . . . .. von mehr als 25 Kilogramm bis 50 . . . . . . . . . . .. von mehr als 5 %¼% bis 331t0000.„„ von mehr als 30 cq bis 8 00007070.„„ über 8. * Telegraphen-, Läute-, Signal-und Eisenbahnsicherungsapparate,elektrische; Telephone und Mikrophone) Blitzschutzvorrichtungen (exklusive Blitz- ableiter)t; Meß= und Zählapparate, elektrische; im Stückgewichte: von 5 Kilogramm oder darüber 50.— 40.— 32.— 28.— 20.— 120.—