Nummer des oͤsterreichisch- ungarischen allgemeinen Torifs Zollsa für 100 Kilo- gramm Kronen aus 652 Knochenmehl .. ... . . . . . Zu den allgemeinen Anmerkungen zum allgemeinen Einfuhrzolltarif. Die Bestimmungen der allgemeinen Anmerkung zum Einfuhrgoll- tarif werden für die Verzollung von Kinderspielzeug wie folgt abgeändert: Die zur Verbindung der einzelnen Bestandteile von Spielzeug dienenden Zutaten, wie Drähte, Scharniere, Klammern, Bindfäden, Gespinste, Schnüre, Stückchen von Zeugstoffen, Papierstreifen und dergleichen, sowie geringfügige Zutaten aus feinen oder feinsten Materialien bleiben ohne Einfluß auf die Tarifierung, ausgenommen bei hölzernem Spielzeug der Nr. 355 a, welches durch derlei, sowie durch Verbindungen mit gewöhnlichen Materialien unter Nr. 355 b fällt. Obiger Bestimmung gemäß bleiben daher beispielsweise außer Betracht: Schmale Streifen und geringfügige Zutaten aus Seide oder Spitzen, einzelne Stücke leonfschrr Drähte oder Gespinste, einzelne künstliche Blumen bei bekleideten Puppen oder Puppenmöbeln, Spitzen- streifen bei Vorhängen von Puppenstuben; Bändchen zum Aufputz von kleinen Tierfiguren; Fäden, Schnüre und Bändchen als Antrieb bei mechanischem Spielzeug; einfache Umhängeschnüre aus Fertilfäden mit Quästchen an Kindertrompeten, Spannschnüre an Kindertrommeln, Schnüre als Unterlage der einzelnen Töne bei Glas= oder Metall- harmonikas; kleine Rädchen aus Eisen oder Metallen an auf Brettchen montierten Tieren, einzelne auch ornamentierte oder vernickelte Bestand- teile aus Eisen oder unedlen Metallen, wie z. B. aus Messing-, Kupfer- usw. Blechen hergestellte Türchen an eisernen Kochherden, kleine Schellen aus vernickeltem Messingblech bei Pelztieren, Bleiräder an mechanischem Blechspielzeug) Streifen aus Leder oder Wachstuch, die als Imitation von Geschirr auf kleine Pferde geklebt sind; Schweife und Mähnen bei kleineren Tierfiguren aus Spinnstoffen oder Pelzstreifchen; Vorlagen auf Papier, auch geheftet, welche Baukästen, Mosaik= u. dergl. Zu- sammensetzspielen beigelegt sind, sowie die auf kleine Kisten von Spiel- zeug aufgeklebten Bilder. Aus Holz, Papier usw. hergestelltes Geflügel mit ein- und auf- geklebten gewöhnlichen Geflügelfedern wird als Spielzeug in Verbindung mit feinen Materialien verzollt. Puppen und Puppenköpfe der Nr. 282c, 299, 300 d, 318, 342b, 3554, 3884, 424b, 426c, 486 und 522 in Verbindung mit Imitationen von Perrückenmacherarbeiten aus anderen Stoffen als aus Menschenhaaren frei 100.—