— — 332 — Nummer des Zollsatz serbischen Bezeichnung der Waren. Einheit. in allgemeinen Dinar. Tarifs. aus 208 Gelbe und rote Bleiglätte in jeder Form ..... ............... 1 d 5 215 Bitriol: 1. Eisenvitriol (grüner Vitriol, Eisensulfat, schwefelsaures Eisen- orxydul, schwefelsaures Eisenoxyd), krystallisiert oder in Lösung; Eisenchlorid . . . ... - 0,50 2. Kupfervitriol (Blaustein, blauer Vitriol, Kupfersulfat) und Salz- burger Vitriol (Mischung von Eisen= und Kupfersulfat); Zinkchlorid und Zinksulfat - 1,50 aus 237 1. Indigo, natürlicher und künstlicher, in jeder Form, auch Indigokarmin .. .... ..... .... . ... .. ....... .. . . . .. - 50 Anmerkung. Shynthetischer Indigo soll keinem anderen oder höheren Zollsatz als natürlicher Indigo unterliegen. 238 Künstliche organische Farben: 1. Alizarin-, Anilin= und ähnliche Farben - 10 2. andere . . .. » 40 aus 247 1. Kreide, Blei= und Farbstifte: a) ohne Umhüllung oder nur mit Papier umhüllt. - 10 b) mit Fassung aus gemeinem, nicht poliertem, weißem Holze....................................... - 55 c) mit Fassung aus anderem Holze, Rohr oder Papier= masse, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht deswegen unter höhere Zollsätze fallen » 80 aus 277 Glatte Gewebe: 1. Gewebe im Gewichte von mehr als 120 g auf 1 qm und in der Kette und dem Schuß auf 1 qcm enthaltend: a) bis 50 Fäden 1 80 b) von mehr als 50 bis 80 Fäden * 100 c) über 80 Fäden 130