338 Nummer des Zollsatz serbischen Bezeichnung der Waren. Einheit. in allgemeinen Dinar. Tarifs. 575 Anderweit nicht genannte Waren aus Gußeisen, auch in Verbindung mit Holz: 1. roh oder gewöhnlich bearbeitet: a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kE.dzZ 6 b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 50 bis 100 kg » 8. c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 5 bis 50 kg y 10 d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 5g - 12 2. fein bearbeitet: a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg t“ 12 b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 50 bis 100 kg » 16 c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 5 bis 50 kg » 20 d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 5 kg .. .... .. . 24 577 sWaren aus Schmiedeeisen, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, auch in Verbindung mit Holz: 1. roh oder gewöhnlich bearbeitet: a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg - 10 b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 25 bis 100 Rg » 14 c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 3 bis 25 kg - 18 d) bei einem Gewichte. des Stückes bis zu 3 Kg . .... .... - 24 2. fein bearbeitet: a) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 100 kg.6 - 16 b) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 25 bis 100 kg 20 c) bei einem Gewichte des Stückes von mehr als 3 bis 25 kg » 27 d) bei einem Gewichte des Stückes bis zu 3 kg ......... 40 Zur Gruppe XIV, 24: „Eisen und Eisenwaren“. Anmerkung 2. Hinsichtlich der Bearbeitung unterscheidet man bei den Erzeugnissen aus Eisen solche, die gewöhnlich, und solche, die fein bearbeitet sind. Als gewöhnlich bearbeitet — zum Unterschiede von roh (nicht bearbeitet) — betrachtet man alle gefeilten, gefrästen, abgedrehten, geschliffenen, durch Ausglühen gebläuten, einfach gefärbten und als solche vernieteten, verschraubten oder in ähnlicher Weise in