— 361 — (Nr. 3207.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen. Vom 26. Februar 1906. D. durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet auf die nach- bezeichneten Ausstellungen Anwendung: 1. die Internationale Ausstellung in Mailand 1906) 2. die 20. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Berlin-Schöneberg 1906. Berlin, den 26. Februar 1906. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadoweky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. o zu richten.