437 Für das « Rechnungsjahr Einnahme. 1905 treten hinzu Mark. Kapitel. itel — & —. · * VI. Aus der Anleibe. I - 1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamt- 6 heit aller Bundesstaaten 1 690 800 Berlin im Schloß, den 27. März 1906. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bülow. (Nr. 3221.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. Vom 27. März 1906. Wir V Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köni 4 1 von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs) nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte dritte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905 wird in Einnahme und Ausgabe 2 für das Ostafrikanische Schutzgebiet auf 2 104 925 Mark festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1905 binzu. « Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 27. März 1906. (I. S.) Wilbelm. Fürst von Bülow.