— 460 — (Nr. 3228.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der 1906 in Nürnberg stattfindenden Ausstellung. Vom 3. April 1906. D. durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet auf die Bayerische Jubiläums-Landes-Industrie-Gewerbe= und Kunstausstellung Nürn- berg 1906 Anwendung. Berlin, den 3. April 1906. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs. Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W./ zu richten.