Kontrollzettel zum Militärfahrscheine. Zettel bleibt während der Fahrt in den Händen des Transportführers und wird ihm auf der letzten Haltestation vor der Zielstation vom Zugbeamten bezw., wo Bahnsteigsperre besteht, beim Verlassen der Zielstation vom Bahnsteigschaffner abgenommen. Wird die Abnahme unterlassen, so hat der Inhaber den Zettel an den Stationsbeamten abzugeben. Bei freiwilliger Unterbrechung der Fahrt ist der Zettel beim Verlassen der Station gegen Aushändigung eines vom Stationsbeamten ausgestellten Empfangsscheins abzugeben. Bel der demnächstigen Fortsetzung der Fahrt wird der Zettel gegen Rückgabe dieses Scheines wieder ausgehändigt. Er ist von der Zielstation oder, wenn der Transport auf einer früheren Station endet, von dieser abzustempeln und an die vorgesetzte Verkehrskontrolle einzusenden. Eingetragen auf Station (Stations- und Tagesstempel.) Der Stationsvorsteher: nach (Zelstation) 6 über (Zwischenstationen zum (Truppentel) mit gewöhnlichem, Schnell-, Militär-Zuge bezw. D. Zuge von bis (das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen) werden befördert (Auszufüllen von der absendenden Militärbehörde, wenn Abschnitt 2 nicht beigefügt wird.) (Dienststempel des Truppenteils.) Vermerk des Zugbeamten über etwaige Anderungen im Laufe und in der Stärke des Transports. (Vom Transportführer mit zu unterzeichnen.) Berlin, den 23. Mai 1906. 563 — Militärfahrschein. Abschnitt 2. Anerkenntnis für die Militärverwaltung. Eingetragen auf Station er ist den Eisenbahn-Kontrollbeamten auf Ver- arschkosten durch den Truppenteil einzureichen. der (Eisenbahnverwaltung) unter lfd. Nr. des Verzeichnisses der Militärfahrscheine. (Stations. und Tagesstempel. Der Stationsvorsteher: Am ..... 19... Der Transport geht von . nach Über 2 unter Führung des (Heftrand.) Fahrschein den vom mit gewöhnlichem, Schnell., Militär- Zuge bezw. ] (das Nichtzutreffende ist D. Zuge von bis 1 zu durchstreichen.) Der Transport besteht aus: (Auszufüllen von der absendenden Militärbehörde genau nach den Bezeichnungen des Militärtarifs und in dessen Reihenfolge.) Vermerk des Transportführers über etwaige Änderungen im Laufe und in der Stärke des Transports. langen vorzuzeigen und demnächst als Beleg b (Vom Zugführer mit zu unterzeichnen.) Dieser Abschnitt 2 dient dem Transportführer als Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs- Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt Berlin W. 9 zu richten.