— 716 —                                                      Tarif. 3 —# — — ç — — —„ —ffl — —— — —— — — 4 Berechnung Steuersatz Nr. Gegenstand der Besteuerung von) der Hun- Tau- Stempelabgabe. dert! send Marks Pf. l II I Aktien, Kuxe, Renten- und Schuld- verschreibungen. 6 1.) Inländische Aktien, Aktienanteilsscheine und vom Nennwerte, bei Interims- Reichsbankanteilsscheine sowie Interimsscheine scheinen und nicht voll gezahlten über Einzahlungen auf diese Wertpapiere— — — Namensaktien vom Betrage der b) Ausländische Aktien und Aktienanteilsscheine, 6 bescheinigten Einzahlungen, und wenn sie im Inland ausgehändigt, veräußert, zwar: verpfändet oder wenn daselbst andere Ge- zu 1 a in Abstufungen von schäfte unter Lebenden damit gemacht oder von 40 Pfennig, Zahlungen darauf geleistet werden, unter der 1 zu 1 b in Abstufungen von gleichen Voraussetzung auch Interimsscheine I 50 Pfennig über Einzahlungen auf diese Wertpapiere  2½ für je 20 Mark; überschießende Die Abgabe ist von jedem Stücke nur einmal zu entrichten. Bruchteile werden, soweit sie nicht unter dem Betrage von 1 Mark zurückbleiben, für volle 20 Mark gerechnet. Bei inländischen Aktien usw. erfolgt die Versteuerung zu. züglich des Betrags, zu welchem sie höher, als der Nennwert lautet, ausgegeben werden. Der nachweislich versteuerte Betrag der Interimsscheine wird auf den Betrag der demnächst etwa zu versteuernden Aktien usw. angerechnet. Das Gleiche gilt von dem versteuerten Betrage nicht voll gezahlter Aktien bei späteren Einzahlungen. Ausländische Werte werden nach den Vorschriften wegen Er- hebung des Wechselstempels um- gerechnet.