— — — — — Nummer Zollsatz des deutschen Benennung der Gegenstände für allgemeinen # 1 Doppelzentner Tarifs. Mark. 223 Ton einschließlich der Porzellanerde (Kaolin) und Lehm aller Art, auch gebrannt, gemahlen oder geschlemmt;) Schamotte- und Dinasmörtel frei 224 Farberden (auch Kreide), roh, sowie als rohe Farberden verwendbare Abfälle und Nebenerzeugnisse der Industrie; Graphit, roh (in Stücken), gemahlen oder geschlemmt.................. frei 226 Kieselgur (Infusorienerde), Quarz, Quarzsand; Feuersteine, roh, auch geschreckt oder gemahen frei 227 Kalk, kohlensaurer, Magnesit, Dolomit, Witherit, Strontianit, auch gebrannt) Kalk, gebrannter, gelöscht; Kalkmörtel; Kalk, natürlicher phosphorsauter.................... frei Anmerkung zu Nr. 234 des allgemeinen Tarifs. Unter Nr. 234 fallen auch rohe oder bloß roh behauene Werksteine. Unter bloß roh behauenen Steinen werden solche verstanden, welche lediglich eine Bearbeitung mit dem Zweispitz (Spitzhammer) oder mit dem Spitzmeißel zeigen, wie solche erfolgt, um von dem Stein überflüssige Teile abzuschlagen und ihn zur Versendung geeignet zu machen. ·  236   Sonstige  Erden und  rohe mineralische Stoffe ,anderweit  im allgemeinen Tarife nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlemmt, gemahlen oder gereinigt; Kreidemasse (aus Kreide, anderen Erden, eim und dergleichen) zu Formerarbeitten frei aus 243 Pech aller Art mit Ausnahme des Steinkohlenpechs) Pechsatz (Rück- stand von der Pechbereitung)j pechartige Rückstände von der Destillation der Mineralöle, soweit sie im Wasser untersinken) Torfteer, Holzteer und Dagget (Daggert, Birkenterr frei