Nummer Zollsatz deutschen Benennung der Gegenstände. für allgemeinen 1 Doppelzentner Tarifs. Mark. aus 624 Spulen, auch gefärbt ..................................... 5 (aus 625/6) Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), unfurniert: aus 625 aus weichem Holze, roh................ 4,50 (aus 628/9) Tischler-, Drechsler- und Wagnerarbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaren, in den vorhergehenden Nummern des Abschnitts 10 B des allgemeinen Tarifs nicht genannt: aus 628 Fensterrahmen, Türen, Treppen, und Teile von solchen, profilierte Holzleisten: roh . .... .. .. .. . . . .. 4 Grobe rohe Platten aus weichem Holz, die auf beiden Breitseiten mit einer durch ein Bindemittel (Zement oder dergleichen) befestigten einfachen oder mehrfachen Pappschicht vollständig überzogen sind (sogenanntes Compoboard) ... .. . . .. . .. ....... . ... .. .. . . .. 5 629 bearbeitet: Fensterrahmen, Türen, Treppen). und Teile von solchen 11 andere ................ 10 (aus 649/50) Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung), breiartig oder in fester Form, auch gebleicht oder gefärbt oder mit mineralischen Stoffen, Leim usw. versetzt: 650 aus Holz, Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern: Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, Holzschlifff 1,25 chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose); Stroh-, Esparto- und anderer Faserstoff 1,25 aus 652 Pappen aller Art: weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier beklebt) Malerpappe . .. 10