Nummer des schwedischen allgemeinen Tarifs. — 794 — Benennung der Gegenstände. Ver- zollungs- maßstab. Zollsatz Kronen. Öre aus 87 aus 88 99 100 101 110 aus 140 142 Zelluloid, verarbeitet, mit Ausnahme von Tasten, Messer- griffen und Material dazu: ohne Verbindung mit anderen Stoffen Zement, einschließlich der Behältnisse, mit Ausnahme von Eisenschlackenzement . ... Elektrometer . . . ... Elektrische Glühlampen Elektrische Maschinen: Dynamomaschinen, Elektromotore und Transformatoren sowie Teile davon ...... . ... Etuis mit oder ohne Zubehör, von zusammengesetztem oder im allgemeinen Tarif anderweit nicht als bearbeitet aufgeführtem Material: « mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teil- weise überzogen oder damit ausgestattet oder in Ver— bindung mit Zelluloid oder ähnlichen Formerstoffen andere . . .. Anmerkung. Bei Prüfung der Frage, ob ein Etui, weil es aus zusammengesetztem Material besteht, nach Nr. 107 zu verzollen ist, bleiben Schließvorrichtungen (kleine Schlößchen nebst zugehörigen Schlüsseln, Schlüssel- schildern und dergleichen) außer Betracht. Firnis, außer Spirituslack . . . .. Gänse, lebende.................. Farben und Farbstoffe: Alizarin, Anilin und andere Teerfarben Anmerkung zu Nr. 142 und 145. Teerfarbstoffe sind zollfrei, auch wenn sie geringe Mengen von Stoffen, wie z. B. Essigsäure, Azetin, Sulfide — jedoch nicht Alkohol — enthalten, deren Beimischung lediglich bezweckt, den Farbenton zu mildern oder zu fixieren oder die Fällung im Bade zu verhindern oder auch der Farbe andere derartige Eigenschaften zu geben, welche sie für ihre Verwendung geeigneter machen. kg 100 kg 100 Kronen kg 100 Kronen 10 15 frei frei 80 60 50 30