— 806 — Nummer des schwedischen allgemeinen Tarifs. Benennung der Gegenstände. Ver- zollungs. maßstab. Zollsatz Kronen. 1 Öre. 299 317 348 (Noch: Kleider usw.) Zutaten, werden ohne Aufschlag nach den für Strümpfe und Strumpfwirkerwaren gegebenen Be- stimmungen verzollt. Als gewöhnliche Zutaten sind anzusehen: Knöpfe, Knopfleisten, Riemen, Zugschnüre und Zugbänder, Schleifen, einfache Quasten und dergleichen. Knöpfe, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt: aus zusammengesetztem oder im allgemeinen Tarife nicht als bearbeitet aufgeführtem Stoffe, mit Ausnahme von Knöpfen, in welchen Seide enthalten ist... andere Arten, mit Ausnahme solcher, in denen Seide enthalten ist, werden wie der betreffende Stoff, be- arbeitet, verzollt. Anmerkung. Knöpfe nur mit Osen aus einem anderen Stoffe werden wie der bearbeitete Stoff des Knopfes selbst verzollt. Korbwaren, ausgenommen solche aus ungeschälten Zweigen und gröberen Spänen Spielzeug aller Art, ohne Rücksicht auf das Material, sowie Teile davon . . .. .... .. . . .. . .. . . .. . . . . . .. Anmerkung. Hierunter fällt auch Christbaumschmuck, soweit er nicht nach seiner Beschaffenheit niedrigeren Zoll- sätzen unterliegt. Tonwaren, im allgemeinen Tarif anderweit nicht genannt: Ziegel: feuerfeste, auch sogenannte Fassadeziegel und Bürger- steigstnnn kg 100 kg